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Verpflichtung des Bürgermeisters gemäß § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für die Amtszeit von 2022-2030 - Wahl einer Gemeinderätin/eines Gemeinderats für die Verpflichtung des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung
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15.12.2021 Gemeinderat TOP 5 öffentlich - Entscheidung
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